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Sie haben etwas gefunden oder verloren. Dann kommen Sie zu uns ins Einwohnermeldeamt. Als Fundbüro der Gemeinde sind wir die zentrale Anlaufstelle für alle Fundsachen. Hier können verlorene Gegenstände als vermisst gemeldet sowie gefundene Gegenstände abgegeben oder abgeholt werden.
Ich habe etwas gefunden
Wenn Sie einen verlorenen Gegenstand finden, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diesen dem Eigentümer zurückzugeben oder im Fundbüro im Einwohnermeldeamt im Rathaus abzugeben, sofern der Eigentümer nicht bekannt ist.
Bitte bringen Sie den Fundgegenstand möglichst zeitnah ins Fundbüro. Geben Sie dabei folgende Informationen an:
Finderlohn
Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann der Finder unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Finderlohn haben. Dieser ist vom Eigentümer zu entrichten, wenn der Gegenstand zurückgegeben wird. Der Finderlohn ist eine privatrechtliche Angelegenheit und muss deshalb mit dem Eigentümer selbst vereinbart werden.
Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, wenden Sie sich bitte an das Fundbüro im Einwohnermeldeamt. Eine möglichst genaue Beschreibung erleichtert die Zuordnung.
Bitte geben Sie nach Möglichkeit folgende Informationen an:
Für die Abholung eines Fundgegenstandes ist ein Eigentumsnachweis erforderlich. Gegebenenfalls ist außerdem ein gültiger Ausweis vorzulegen.
Fundgegenstände werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften in der Regel sechs Monate aufbewahrt. Meldet sich innerhalb dieser Frist kein Eigentümer, kann der Finder – sofern er auf sein Eigentum nicht verzichtet hat – Eigentum an der Fundsache erwerben. Andernfalls wird über den Gegenstand nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
Personalausweise, Reisepässe, Führerscheine sowie andere amtliche Dokumente werden an die jeweils zuständige Behörde weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich bei Verlust solcher Dokumente zusätzlich an die ausstellende Behörde.
Wertvolle Gegenstände wie Schmuck, Bargeld, elektronische Geräte oder Fahrräder werden sicher verwahrt. Zur Herausgabe ist ein eindeutiger Eigentumsnachweis erforderlich.
Bei Fragen zu verlorenen oder gefundenen Gegenständen steht Ihnen das Fundbüro unter der Telefonnummer: 08221/2070-11 oder 12 gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie bei Bedarf einen Termin.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der aktuell im Fundbüro der Gemeinde abgegebenen Fundsachen.
Bitte beachten Sie, dass aus Datenschutz- und Eigentumsschutzgründen nur allgemeine Beschreibungen der Fundgegenstände veröffentlicht werden. Eine Herausgabe erfolgt ausschließlich nach erfolgreichem Nachweis des Eigentums.
| Funddatum | Fundgegenstand |
| 15.06.2026 | Babyschale und Tragetasche |
| 16.05.2026 | Geldbörse |
| 23.05.2026 | Tablet |
| 06.05.2026 | Kredit/Debitkarte |
| 29.04.2026 | Autoschlüssel |
| 25.04.2026 | Ring |
| 19.03.2026 | Kinderuhr |
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.
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